Die elektronische Willenserklärung hat die gleiche rechtliche Bedeutung, wie eine handgeschriebene. Zur Verifizierung müssen
Sie Ihre Telefonnummer und Ihre gültige Emailadresse angeben.
Nach der Bestätigung des Dateneingangs und Beratung durch den ERU e.V. Vorstand, wird Ihnen der Zwingerschutz zuerkannt.
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